Anlage 2 – Beispielrechnungen für Elternunterhalt aus laufendem Einkommen
BEISPIEL 1. ALLEINSTEHENDE UNTERHALTSPFLICHTIGE
2.200 Euro Nettoeinkommen
- 300 Euro Besondere Belastungen
= 1.900 Euro bereinigtes Nettoeinkommen
- 1.400 Euro Selbstbehalt
= 500 Euro Überschuss sind als Elternunterhalt einzusetzen
(teilweise nur 50% Anrechnung)
BEISPIEL 2. VERHEIRATETES PAAR
„Sie“ soll Elternunterhalt für ihren Vater zahlen.
Sie hat bereinigte Einkünfte von 700 Euro monatlich. Er hat bereinigte Einkünfte
von 2.800 Euro monatlich. Das Familieneinkommen beträgt also 3.500 Euro.
Sie hat 20% Anteil am Familieneinkommen, Er 80%.
3.500 Euro Familieneinkommen
- 1.400 Euro Selbstbehalt Kind (Sie)
- 1.050 Euro Selbstbehalt Ehegatte (Er)
= 2.450 Euro Gesamtfamilienselbstbehalt
1.050 Euro Differenz zum Familieneinkommen
210 Euro 20% davon zahlt Sie als Elternunterhalt
(teilweise nur 50% Anrechnung)
BEISPIEL 3. VERHEIRATETES PAAR (UMGEKEHRTE SITUATION)
„Er“ soll Elternunterhalt für seinen Vater zahlen. Sie hat bereinigte Einkünfte
von 700 Euro monatlich. Er hat bereinigte Einkünfte von 2.800 Euro monatlich.
Das Familieneinkommen beträgt also 3.500 Euro.
Sie hat 20% Anteil am Familieneinkommen, Er 80%.
3.500 Euro Familieneinkommen
- 1.400 Euro Selbstbehalt Kind (Er)
- 1.050 Euro Selbstbehalt Ehegatte (Sie)
= 2.450 Euro Gesamtfamilienselbstbehalt
1.050 Euro Differenz zum Familieneinkommen
840 Euro 80% davon zahlt Er als Elternunterhalt
(teilweise nur 50% Anrechnung)
BEISPIEL 4. VERHEIRATETES PAAR (SIE IST HAUSFRAU)
„Sie“ soll Elternunterhalt für ihren Vater zahlen.
Einer Hausfrau steht neben dem Naturalunterhalt (Kleidung, Wohnen etc.) ein
Taschengeldanspruch zu. Dieser muss grundsätzlich für Unterhaltszwecke
eingesetzt werden.
Sie hat keine weiteren Einkünfte, Er hat bereinigte Einkünfte von 3.200 Euro
monatlich.
Das Familieneinkommen beträgt also 3.200 Euro.
Für Sie wird ein fiktives Einkommen in Höhe von 5% des Einkommens des Mannes
angesetzt.
3.200 Euro Einkommen des Partners
160 Euro fiktives einkommen der Ehefrau
160 Euro sind als Elternunterhalt zu zahlen
(teilweise nur 50% Anrechnung)
BEISPIEL 5. VERHEIRATETES PAAR (GUTVERDIENER)
„Sie“ soll Elternunterhalt für ihren Vater zahlen.
Sie hat bereinigte Einkünfte von 1.600 Euro monatlich, Er von 5.200 Euro
monatlich.
Das Familieneinkommen beträgt also 6.800 Euro.
Da er mit seinem Einkommensanteil über dem doppelten Selbstbehalt liegt
und er damit in der Lage ist, problemlos alleine die Familie zu ernähren, wird
Ihr Einkommen voll, bis auf einen kleinen Selbstbehalt in Höhe von 5% des
Einkommens des Ehegatten angesetzt (teilweise nur 2,5% Anrechnung).
1.600 Euro Einkommen der Ehefrau
(5.200 Euro Einkommen des Ehemannes)
- 260 Euro 5% vom Einkommen des Mannes als Selbstbehalt
= 1.340 Euro sind als Elternunterhalt zu zahlen
ALTERNATIVE BERECHNUNG (NACH BEISPIEL 2 - NUR ZUM VERGLEICH)
Sie hat 23,5% Anteil am Familieneinkommen, Er 76,5%.
6.800 Euro Familieneinkommen
- 1.400 Euro Selbstbehalt Kind (Sie)
- 1.050 Euro Selbstbehalt Ehegatte (Er)
= 2.450 Euro Gesamtfamilienselbstbehalt
4.350 Euro Differenz zum Familieneinkommen
1.022 Euro 23,5 % davon würde Sie als Elternunterhalt zahlen,
wenn nicht die Gutverdiener-Regelung
angewandt werden müsste!
(teilweise nur 50% Anrechnung)