Anlage 2 – Beispielrechnungen für Elternunterhalt aus laufendem Einkommen


BEISPIEL 1. ALLEINSTEHENDE UNTERHALTSPFLICHTIGE


                
2.200 Euro   Nettoeinkommen
              - 300 Euro   Besondere Belastungen
           = 1.900 Euro   bereinigtes Nettoeinkommen
           - 1.400 Euro   Selbstbehalt

            = 500 Euro    Überschuss sind als Elternunterhalt einzusetzen
                               (teilweise nur 50% Anrechnung)

 

BEISPIEL 2. VERHEIRATETES PAAR

„Sie“ soll Elternunterhalt für ihren Vater zahlen. Sie hat bereinigte Einkünfte von 700 Euro monatlich. Er hat bereinigte Einkünfte von 2.800 Euro monatlich. Das Familieneinkommen beträgt also 3.500 Euro.
Sie hat 20% Anteil am Familieneinkommen, Er 80%.

              3.500 Euro   Familieneinkommen
           - 1.400 Euro   Selbstbehalt Kind (Sie)
           - 1.050 Euro   Selbstbehalt Ehegatte (Er)
           = 2.450 Euro   Gesamtfamilienselbstbehalt

              1.050 Euro   Differenz zum Familieneinkommen
               210 Euro    20% davon zahlt Sie als Elternunterhalt
                               (teilweise nur 50% Anrechnung)

 

BEISPIEL 3. VERHEIRATETES PAAR (UMGEKEHRTE SITUATION)

„Er“ soll Elternunterhalt für seinen Vater zahlen. Sie hat bereinigte Einkünfte von 700 Euro monatlich. Er hat bereinigte Einkünfte von 2.800 Euro monatlich. Das Familieneinkommen beträgt also 3.500 Euro.
Sie hat 20% Anteil am Familieneinkommen, Er 80%.

              3.500 Euro   Familieneinkommen
           - 1.400 Euro   Selbstbehalt Kind (Er)
           - 1.050 Euro   Selbstbehalt Ehegatte (Sie)
           = 2.450 Euro   Gesamtfamilienselbstbehalt

              1.050 Euro   Differenz zum Familieneinkommen
               840 Euro    80% davon zahlt Er als Elternunterhalt
                               (teilweise nur 50% Anrechnung)


 

BEISPIEL 4. VERHEIRATETES PAAR (SIE IST HAUSFRAU)

„Sie“ soll Elternunterhalt für ihren Vater zahlen. Einer Hausfrau steht neben dem Naturalunterhalt (Kleidung, Wohnen etc.) ein Taschengeldanspruch zu. Dieser muss grundsätzlich für Unterhaltszwecke eingesetzt werden.
Sie hat keine weiteren Einkünfte, Er hat bereinigte Einkünfte von 3.200 Euro monatlich.
Das Familieneinkommen beträgt also 3.200 Euro.

Für Sie wird ein fiktives Einkommen in Höhe von 5% des Einkommens des Mannes angesetzt.

              3.200 Euro   Einkommen des Partners
                160 Euro   fiktives einkommen der Ehefrau

               160 Euro    sind als Elternunterhalt zu zahlen
                               (teilweise nur 50% Anrechnung)

 

BEISPIEL 5. VERHEIRATETES PAAR (GUTVERDIENER)

„Sie“ soll Elternunterhalt für ihren Vater zahlen. Sie hat bereinigte Einkünfte von 1.600 Euro monatlich, Er von 5.200 Euro monatlich.
Das Familieneinkommen beträgt also 6.800 Euro.
Da er mit seinem Einkommensanteil über dem doppelten Selbstbehalt liegt und er damit in der Lage ist, problemlos alleine die Familie zu ernähren, wird Ihr Einkommen voll, bis auf einen kleinen Selbstbehalt in Höhe von 5% des Einkommens des Ehegatten angesetzt (teilweise nur 2,5% Anrechnung).

              1.600 Euro   Einkommen der Ehefrau
            (5.200 Euro   Einkommen des Ehemannes)
              - 260 Euro   5% vom Einkommen des Mannes als Selbstbehalt

         = 1.340 Euro    sind als Elternunterhalt zu zahlen

 

         ALTERNATIVE BERECHNUNG (NACH BEISPIEL 2 - NUR ZUM VERGLEICH)

Sie hat 23,5% Anteil am Familieneinkommen, Er 76,5%.

              6.800 Euro   Familieneinkommen
           - 1.400 Euro   Selbstbehalt Kind (Sie)
           - 1.050 Euro   Selbstbehalt Ehegatte (Er)
           = 2.450 Euro   Gesamtfamilienselbstbehalt

              4.350 Euro   Differenz zum Familieneinkommen
            1.022 Euro    23,5 % davon würde Sie als Elternunterhalt zahlen,
                                       wenn nicht die Gutverdiener-Regelung angewandt werden müsste!
                                      
(teilweise nur 50% Anrechnung)


Alle Beispiele ohne Gewähr! Bitte beachten Sie die Hinweise unter Anlage 3!