Anlage 4 – Ermittlung der Pflegestufe
Für die Ermittlung der richtigen Pflegestufe gibt es zwei Verfahren:
· Das Verfahren nach SGB XI (national)
· Das ADL-Verfahren (international)
Im sehr viel feineren SGB-Verfahren werden die täglichen Verrichtungen nach Minuten erfasst.

Anschließend wird aus den benötigten „Pflege-Minuten“ die Pflegestufe ermittelt:

Im deutlich einfacheren international angewandten ADL-Verfahren werden die Grundfertigkeiten des täglichen Lebens (Activities of Daily Living) bewertet:

Die Einstufung in die Pflegestufen erfolgt dann wie folgt:

Die Nutzung des ADL-Verfahrens ist deutlich transparenter.
Der Pflegebedürftige könnte mit diesem Verfahren möglicherweise eine höhere
Pflegestufe erhalten, die höhere Pflegeleistungen ergäbe, die aber auch mit
höheren Zuzahlungen verbunden sein könnte.
Man muss also immer beide Seiten der Medaille betrachten!
Zur eigenen Sicherheit sollte man bei Pflegebedürftigkeit eines
Angehörigen immer ein PFLEGETAGEBUCH führen, was eine objektive
Beurteilung der Pflegestufe auch für Außenstehende zulässt.
Wir stellen Ihnen gern die entsprechenden
Formulare zur Verfügung!