Anlage 9A - ERLÄUTERUNGEN ZUR PFLEGERENTEN-OPTION
Sie können die Pflegerentenoption generell in vier verschiedenen Varianten abschließen:
VOLL-Finanzierung ohne Gesundheitsfragen mit Optionstermin im Alter 65 (aber mit mindestens 12 jähriger Optionsdauer, ab Eintrittsalter 54 also mit entsprechend späterem Optionstermin)
TEIL-Finanzierung ohne Gesundheitsfragen mit Optionstermin im Alter 65 (bzw. bedingungsgemäß höher, siehe Variante 1.)
TEIL-Finanzierung mit Gesundheitsfragen mit Optionstermin maximal im Alter 82 (Ausnutzung des Höchsteintrittsalters 70 Jahre plus 12 Jahre Optionsdauer)
VOLL-Finanzierung mit Gesundheitsfragen und sofortigem Pflege-Versicherungsschutz bis zum Optionstermin maximal im Alter 82 Jahre
GRUNDSÄTZLICHE AUSSAGEN:
Die Pflegerenten-Option ist im Alter von 30 bis 70 Jahren abschließbar. Die Optionsdauer (Wartezeit bis zur Einlösung der Pflegerenten-Option beträgt mindestens 12 Jahre. Wir orientieren bei jüngeren Kunden auf den Optionstermin im Alter 65, bei älteren Kunden (ab Eintrittsalter 54 Jahre) entsprechend höher.
Grundsätzlich wird dem VN zum Optionstermin die Einlösung der Pflegerentenoption in voller Höhe garantiert.
Eine Vollfinanzierung ist nach heutigen Überschussätzen so kalkuliert, dass die Pflegerenten-Option ohne Zuzahlungen in voller Höhe eingelöst werden kann. Ab dem Optionstermin brauchen also keine weiteren Beiträge gezahlt werden, wenn sich die Überschuss-Sätze nicht ändern.
Eine Teilfinanzierung wird vom Kunden bewusst gewählt, um die bis zum Optionstermin fälligen Beiträge möglichst gering zu halten. Die Einlösung der Pflegerenten-Option in voller Höher erfordert daher zum Optionstermin eine Zuzahlung als Einmalbeitrag oder durch laufende Monatsbeiträge.
Beide Grundvarianten sind mit einem SOFORT-Pflegeschutz in Höhe der Pflegerenten-Option oder abweichend davon kombinierbar. In diesem Falle sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass eine ungenaue Beantwortung der Gesundheitsfragen den dringend benötigten Versicherungsschutz gefährden kann. Eine Überprüfung der gemachten Angaben erfolgt i.d.R. erst bei Beantragung von Leistungen!
Die sich ergebenden Monatsbeiträge sind bis zum vereinbarten Optionstermin zu bezahlen. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, den Vertrag bis zum Optionstermin zu kündigen und sich das Guthaben auszahlen zu lassen.
Zum Optionstermin hat der Kunde generell eine von drei Möglichkeiten:
Auszahlung des angesparten Guthabens als einmalige Kapitalabfindung
Auszahlung des angesparten Guthabens als lebenslang garantierte Altersrente (mit einer vereinbarten Garantiezeit)
Einlösung der Pflegerenten-Option (Beginn des regulären Pflege-Schutzes)
Nach Einlösung der Pflegerenten-Option wird die vereinbarte Pflegerente dem Kunden lebenslang garantiert. Eine Kündigung ist beiden Seiten danach nicht mehr möglich.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Vereinbaren Sie unbedingt die Dynamik, um einen Inflationsausgleich zu schaffen! Unabhängig davon sollte man immer eine ausreichend hohe Pflegerente versichern, und dabei die Inflationsraten berücksichtigen.
WELCHE VARIANTE EMPFEHLEN WIR WEM???
Generell muss jeder Kunde selbst entscheiden, wie er sich versichern möchte.
Wir geben Ihnen hier aber gern einige Ansatzpunkte für Ihre persönliche Entscheidung.
VARIANTE 1: VOLL-Finanzierung ohne Gesundheitsfragen mit Optionstermin im Alter 65 (oder bedingungsgemäß höher)
Diese Variante
ist für Menschen anzuraten, die das Risiko möglicherweise falsch beantworteter
Gesundheitsfragen nicht eingehen wollen, aber doch die Wichtigkeit der
Pflege-Absicherung erkannt haben. Dies kommt auch für Kunden in Frage, bei denen
familiär bedingt eine höhere Wahrscheinlichkeit auf Pflegebedürftigkeit
vorliegt.
Diese Kunden sind bereit, den höheren Beitrag zu zahlen, erhalten sich aber bis
zum Optionstermin alle Entscheidungsfreiheiten. Insbesondere geeignet für
Besserverdiener, die nach der Einlösung der Pflegeoption keine finanziellen
Verpflichtungen mehr wünschen.
VARIANTE 2: TEIL-Finanzierung ohne Gesundheitsfragen mit Optionstermin
im Alter 65 (oder bedingungsgemäß höher)
Dies ist das
ein Standard-Angebot für alle „Unentschlossenen“, die keine Gesundheitsfragen
beantworten wollen. Sie haben zwar die Wichtigkeit der Pflegeabsicherung
erkannt, haben aber möglicherweise in der Familie keine Pflegefälle und sind
daher unentschlossen. Die Entscheidung wird um mindestens 12 Jahre aufgeschoben.
Da jeder Mensch eine Altersvorsorge braucht, kann der Vertrag auch dafür
eingesetzt werden. Bis zum Optionstermin besteht zudem eine Todesfallabsicherung
in Form der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.
Die Kunden gehen nur ein geringes Risiko ein, weil die Wahrscheinlichkeit einer
Pflegebedürftigkeit erst weit oberhalb des Alters 70 deutlich ansteigt.
Dem Versicherten muss aber klar sein, dass er bei Einlösung der vollen
Pflegerenten-Option weiter beitragspflichtig ist. Es erscheint jedoch
sinnvoller, geringe Monatsbeiträge zu zahlen, als das finanzielle Pflege-Risiko
einzugehen.
VARIANTE 3: TEIL-Finanzierung mit Gesundheitsfragen mit Optionstermin
maximal im Alter 82 (das Höchsteintrittsalter ist 70 Jahre plus 12 Jahre
Optionsdauer)
Dies ist ein Angebot für „unentschlossene Gesunde“, die Pflege-Sofortschutz wünschen. Im Gegensatz zur Variante 1 wird der Optionstermin und damit die Entscheidungsfreiheit weit ins Alter verlagert. Stirbt der Versicherte vor dem Optionstermin, steht eine Todesfall-Leistung zur Verfügung und die beitragspflichtige Einlösung der Pflegeoption erübrigt sich. Wegen der Teil-Finanzierung sind aber auch nach dem Optionstermin (z.B. im Alter 82) noch Beiträge zu zahlen. Wäre der Versicherte in diesem Fall schon pflegebedürftig, würden die unterhaltspflichtigen Angehörigen sicher diese Beiträge übernehmen, anstelle auf die versicherte Pflegerente zu verzichten.
VARIANTE 4: VOLL-Finanzierung mit Gesundheitsfragen und sofortigem
Pflege-Versicherungsschutz bis zum Optionstermin maximal im Alter 82 Jahre
Auch das ist
eine interessante Variante. Man verschiebt die Entscheidungsfreiheit für
Kündigung und Einlösungsform der Option zwar weit ins Alter, zahlt dafür aber
längere Zeit zwar niedrigere Beiträge als in Variante 1, aber in Summe mehr.
Durch die Hinausschiebung des Optionstermins besteht länger eine
Todesfallabsicherung in Form der Rückzahlung der eingezahlten Beiträge.
U N D : Unabhängig von der gewählten Variante kann jeder Versicherte am
Optionstermin eine Entscheidung auf Auszahlung des gebildeten Kapitals treffen.
Man behält so die Entscheidungsfreiheit auf möglicherweise geänderte gesetzliche
Rahmenbedingungen oder z.B. für den Abschluss völlig neuartiger Angebote, die
dann auf dem Markt sein könnten.
HIER geht es zum online-Rechner! Sie können selbst Ihre individuelle Absicherung kalkulieren!