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PFLEGEFALL - SOZIALFALL - UNTERHALTSFALL ?


Pflege in Deutschland macht arm!

  • Die Pflegeversicherung ist die einzige Sozialversicherung, die keine Basisabsicherung garantiert, sondern nur Zuschüsse zahlt.
    In allen anderen SV-Sparten (Kranken-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung) erhält der Versicherte eine Grundabsicherung. Die Pflegeversicherung basiert grundsätzlich nur auf Zuschüssen und setzt stattdessen auf den Familienverbund.
     

  • In keinem anderen Bereich gibt es einen so tiefgreifenden Zugriff auf das Vermögen der Versicherten, deren Partner und sogar deren Kinder und Enkel! Das Sozialamt fordert im Pflegefall gezahlte Leistungen von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurück. Auch das gibt es in keiner anderen Sozialversicherungssparte! 

 

Am 23. April war die Welt noch in Ordnung.

Am 24. April hatte der 60-jährige Martin W. einen Schlaganfall, den er glücklicherweise überlebte, der ihn aber zum dauerhaften Pflegefall machte.
Seine Ehefrau Karla, 53 Jahre alt, tat alles, was man nur tun konnte, um ihren geliebten Ehemann zu pflegen und zu betreuen. Dafür gab sie zunächst ihre Arbeitsstelle auf und pflegte ihn zu Hause. Anfangs gab es noch Hoffnung, dass sich nach einer gewissen Zeit die gewohnte Vitalität wieder herstellen ließe.

Martin W. war kräftig gebaut und seiner eher zierlichen Frau Karla fehlte schon die körperliche Kraft, den 90 kg-Mann zu bewegen, zur Toilette zu bringen und zurück und alles andere zu tun, was nötig war. Das kleine zweigeschossige Reihenhaus war zudem von vorn herein gar nicht geeignet, dieser Aufgabe einigermaßen zu entsprechen.

Hinzu kamen ganz andere Probleme, auch in Form der plötzlich auftretenden Finanzengpässe, die Karla W.´s Psyche extrem belasteten. Martin W. hatte als Meister in einem Metallbaubetrieb ein gutes Einkommen. Zusammen mit dem der Ehefrau, die als Sachbearbeiterin verkürzt arbeitete, kamen jeden Monat rund 3.000 Euro netto in die Familienkasse. Die Kinder waren schon lange aus dem Haus und die W.´s hatten nichts auszustehen. Das Haus war abgezahlt und ein neuer Passat stand in der Garage. Der PKW war allerdings auf vier Jahre finanziert, weil sie das bisher mit jedem Auto so gehandhabt hatten und weil ohnehin gerade das Sparguthaben der Familie ziemlich gering war. In den letzten beiden Jahren hatten sie gerade das kleine Häuschen auf Vordermann gebracht mit allem, was dazu gehört - Fotovoltaik, energiesparender Wärmedämmung und neuer Heizungsanlage etc.
Einen Kredit wollten sie dafür nicht aufnehmen, das Geld war ja da.

Heute sieht das Karla W. etwas anders.
Das Krankengeld ihres Mannes reichte gerade so zum Leben und für die KFZ-Raten.

Dabei war das gar kein Leben, denn Karla W. kam kaum aus dem Haus. Ihr Mann benötigte fast rund um die Uhr Pflege. Etwas einkaufen und fertig. Alle Fixkosten liefen zunächst weiter, auch ihre nicht so schnell kündbare Mitgliedschaft im Fitness-Studio und seine im Fußball- und Kegelclub.

Karla W. hatte seit der Aufgabe ihrer Beschäftigung kein eigenes Einkommen mehr. Jetzt musste sie mit einem Bruchteil dessen auskommen, was früher da war und in Kürze sollte über die Berufsunfähigkeitsrente ihres Mannes entschieden werden. Diese endet dann (wie man es vor 25 Jahren vereinbart hatte) aber ohnehin, wenn Martin W. 62 Jahre alt wird.

Dann folgt die nächste Stufe im sozialen Abstieg, wie sie es selbst ausdrückte.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernahm nur ein Bruchteil der Kosten, weil Karla W.´s Arbeit als „Laienpflege“ eingestuft war und nur mit einem symbolischen Betrag entlohnt wurde. Martin W. wurde ein dauerhafter Pflegefall. Karla W. war fix und fertig. Körperlich und seelisch. Und finanziell! Ihr Ehemann konnte ihr nicht helfen und auch nicht die Kinder, die über 100 km entfernt wohnten und arbeiteten. Die Autobank forderte die Raten und Karla W. wusste nicht, wie sie sie aufbringen sollte. Sie hatte Rückenprobleme und war urlaubsreif – konnte aber kaum die Arzttermine zeitlich einordnen und wahrnehmen.

Nach einem Jahr gab Ehefrau Karla W. auf. Die behandelnden Ärzte hatten jede Hoffnung auf Genesung aufgegeben. Martin W. war ein dauerhafter Pflegefall und Karla W. war mental und körperlich nicht in der Lage, das zu verkraften.

Martin W. brauchte einen Pflegeheim-Platz!
Dieser war glücklicherweise schnell gefunden. Leider zu Konditionen, die für die Familie völlig überraschend waren. Über 3.900 Euro sollte der Heimplatz kosten. In der Hoffnung, doch noch etwas tun zu können, hatten sich Karla W. und die Kinder für diesen Platz in einem spezialisierten Pflegeheim entschieden und sie waren bereit, diese Kosten zu tragen. Von der Pflegeversicherung erhielten sie einen Zuschuss von rund 1.500 Euro und für die offenen 2.400 Euro hatte auch das Sozialamt Hilfe zugesagt.

Das Sozialamt half wirklich schnell. Genauso schnell kam aber auch ein dicker Brief mit allerlei Fragebögen zur finanziellen Situation der Familie (ja, auch die der Kinder!) und eine Ankündigung, für die gewährten „Darlehen“ Sicherheiten in Form einer Grundschuld eintragen zu wollen.
In der Folge wurden das komplette Vermögen von Martin W. in die Pflege gesteckt und zusätzlich die Kinder zum Unterhalt verpflichtet.

Martin W. starb nach acht Jahren. Für die Familie war es eine Erlösung. Nach weiteren zwei Jahren kam es zur Zwangsversteigerung eines kleinen topmodernisierten Reihenhauses in D. Die Kinder von Martin W. waren finanziell so angeschlagen, dass sie nicht in der Lage waren, für ihre Mutter das Haus zu ersteigern.

Karla W. lebt heute in einer Mietwohnung und bezieht Grundsicherung, da ihre Rente nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Diese Geschichte hat kein Happy-End! 
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