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DAS GANZE LEBEN IST EIN
FILM - SORGEN WIR DAFÜR,
DASS ER GUT AUSGEHT!
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Foto Rike / pixelio.de |
Pflege in
Deutschland macht arm!
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Die Pflegeversicherung ist die
einzige Sozialversicherung, die keine Basisabsicherung
garantiert, sondern die nur Zuschüsse zahlt.
In allen anderen SV-Sparten (Kranken-, Renten- und
Arbeitslosen-Versicherung) erhält der Versicherte eine
Grundabsicherung. Die Pflegeversicherung basiert grundsätzlich
nur auf Zuschüssen und setzt stattdessen auf den
Familienverbund.
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In keinem anderen Bereich gibt es einen so
tiefgreifenden Zugriff auf das Vermögen der Versicherten, deren
Partner und sogar deren Kinder und Enkel! Das Sozialamt fordert im
Pflegefall gezahlte Leistungen von unterhaltspflichtigen
Angehörigen zurück. Auch das gibt es in keiner anderen
Sozialversicherungssparte!
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Sie wissen es selbst: Der
größte Teil des Lebens-Melodrams spielt im Herbst. Anders ausgedrückt: Die
Zeit des Ruhestandes macht inzwischen den größten Teil des Lebens aus.
Rechnen Sie selbst: Kindheit 12 bis 14 Jahre, Jugend und Ausbildung 10 bis
14 Jahre, Berufsleben 30 bis 40 Jahre, Ruhestand 35 bis 45 Jahre! Und dieser letzte Lebensabschnitt hat es in sich: Sämtliches Vermögen, was
man sich Zeit seines Lebens erarbeitet hat, kann im Falle eines Pflegefalles
zur Disposition stehen.
HIER finden Sie die wichtigsten gesetzlichen
Grundlagen! Überzeugen Sie sich selbst! Ausgerechnet in sozialschwachen
Gegenden trifft der Satz "Kinder haften für ihre Eltern!" besonders oft zu.
Es ist schon paradox: Weil die Sozialkassen leer sind, werden die auch nicht
gerade "reichen" Angehörigen zur Kasse gebeten...
WER WILL INS PFLEGEHEIM?
Wenn man diese Frage stellt, wird sich wohl niemand zu Wort melden.
Und trotzdem sind die Pflegeheime voll. Der Unterschied liegt wie immer
zwischen „wollen“ und „müssen“! Das Ziel jedes Menschen ist es wohl, seinen Lebensabend zu Hause in
gewohnter Umgebung zu verbringen. Bei Pflegebedürftigen ist das nicht immer (und zukünftig immer seltener) der
Fall. Aus folgenden DREI GRÜNDEN bleibt in vielen Fällen nur das Pflegeheim als
letzte Herberge:
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Es gibt keine Angehörigen in der Nähe
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Wenn es Angehörige im direkten Wohnumfeld gibt, sind diese zumeist
überfordert
-
Das Pflegeheim
garantiert eine umfassendere Betreuung als ein professioneller Pflegedienst vor
Ort
Der Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, wird immer seltener erfüllt!
EIN PFLEGEFALL BETRIFFT DIE GANZE FAMILIE!
Wissen Sie, was im Pflegefall auf Sie zukommt?
Nur die wenigsten Bundesbürger können darauf mit JA antworten, weil sie
glücklicherweise noch keinen Pflegefall in der näheren Umgebung hatten.
Doch dieser komfortable Zustand wird sich in den nächsten Jahrzehnten
drastisch verschlechtern! Die Lebenserwartung steigt dank des
medizinischen Fortschritts und trotz der mitunter recht bewegungsarmen
Lebensweise ständig an. Eine höhere Lebenserwartung bedeutet aber auch,
dass sich die Zeiten der Pflegebedürftigkeit verlängern - und damit die
entstehenden Kosten.
Über 2,4 Mio Menschen sind in Deutschland heute schon
pflegebedürftig - Tendenz stark steigend!
DIE GESETZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG
Es gibt immer noch
Menschen, die da glauben, die seit 1995 existierende
Pflegepflichtversicherung würde die Kosten im Pflegefall tragen.
DAS IST FALSCH!
Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungssparten (die im
Versicherungsfall eine Basisabsicherung bieten) ist die Pflegeversicherung
von vornherein so konzipiert, dass sie nur Zuzahlungen absichert. Dies ist
historisch aus jenen Zeiten bedingt, wo die Pflege noch im Familienverbund
abgesichert werden konnte.
Diese Zeiten sind vorbei und kommen nie wieder! Nur die wenigsten
Pflegefälle können innerhalb der Familie geregelt werden.
Kein Wunder: Die Kinder sind oft auswärts auf Arbeit oder
anderweitig nicht in der Lage die pflegebedürftigen Eltern zu versorgen.
Pflege ist ein Knochenjob! Und wenn der Pflegebedürftige schon 90 Jahre alt
ist, sind dessen Kinder vielleicht auch schon 65 oder 70 Jahre alt und
möglicherweise physisch und mental nicht in der Lage, die Pflege zu
übernehmen. Dann bleibt nur der Weg zu einem Pflegedienst oder ins
Pflegeheim. Und das kostet sehr viel mehr als die Pflegepflichtversicherung
leisten kann.
PFLEGESTUFEN - UND WER LEGT SIE FEST?
Die Einstufung in eine Pflegestufe entscheidet darüber,
welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Je höher die Einstufung,
desto höher auch die Leistung - aber auch die entstehenden Kosten!
Und so ist es nicht verwunderlich, dass es um die Einstufungen in die
"richtige" Pflegestufe mitunter zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem
Pflegebedürftigen (oder besser dessen Angehörigen) und der Krankenkasse
kommt.
Für gesetzlich krankenversicherte Antragsteller ist für die Einstufung der
medizinische Dienst
der Krankenkassen (MdK) zuständig, für Privat versicherte das
Privatunternehmen Medic Proof.
Gegen eine als falsch empfundene Einstufung kann man Widerspruch einlegen
oder gar vor Gericht gehen.
Die Pflegestufen
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Pflegestufe I - "erhebliche" Pflegebedürftigkeit
-
Pflegestufe II - "schwere" Pflegebedürftigkeit
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Pflegestufe III - "schwerste" Pflegebedürftigkeit
sagen schon vom Namen her einiges aus. In der Anlage 4 erläutern wir die Verfahren zur Einstufung in die Pflegestufe
genauer.
In der Praxis gibt es aber erhebliche Unterschiede zwischen der
"echten" und
der "gefühlten" Pflegestufe. Wichtig zu wissen:
Schon die Pflegestufe I erfordert erheblichen Pflegeaufwand. Schon ein Pflegebedürftiger
in Stufe II kann zumeist nicht mehr von Angehörigen gepflegt werden.
DRAMATISCHE KOSTENSITUATION!
Wissen Sie, welche Kosten jeden
Monat durch einen Pflegefall verursacht werden?
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Professionelle
Pflege zu Hause |
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Pflege-Stufe |
Durchschnittskosten mtl. |
Gesetzlicher
Höchstsatz 2010 |
monatliche Lücke |
Gesetzlicher
Höchstsatz ab 2012 |
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Stufe I |
810
Euro |
440
Euro* |
370
Euro |
450
Euro* |
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Stufe II |
1.950 Euro |
1.040
Euro* |
910 Euro |
1.110
Euro* |
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Stufe III |
3.360 Euro |
1.510 Euro* |
1.850 Euro |
1.550 Euro* |
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Pflege im
Pflegeheim (vollstationär) |
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Pflege-Stufe |
Durchschnittskosten mtl. |
Gesetzlicher
Höchstsatz 2010 |
monatliche
Lücke |
Gesetzlicher
Höchstsatz ab 2012 |
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Stufe I |
1.600 Euro |
1.023 Euro |
577 Euro |
1.023 Euro |
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Stufe II |
2.150 Euro |
1.279 Euro |
871 Euro |
1.279 Euro |
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Stufe III |
2.690 Euro |
1.510 Euro* |
1.180 Euro |
1.550 Euro* |
* Dies sind die auf Grund
der Pflegereform geänderten Werte für 2010. Im Jahr 2012 gibt es weitere Angleichungen
Für die Laienpflege zu Hause durch Angehörige wird lediglich ein
Pflegegeld in Höhe von monatlich 225 Euro bei Pflegestufe I, 430
Euro bei Pflegestufe II bzw. 685 Euro bei Pflegestufe III gezahlt.
(Stand 2010)
Wie in keiner anderen Sozialversicherungssparte wirkt sich in der Pflegeversicherung das
Alterungsrisiko besonders
dramatisch aus und sind die Kosten besonders hoch. Ein Pflegefall kann sich über viele Jahre (im Durchschnitt sind es sechs Jahre!) erstrecken!
Und jeder weiß es:
Auf die staatlichen Sozialsysteme kann man sich schon lange nicht mehr
verlassen!
Die gesetzliche
Pflegeversicherung leistet in der
Regel nur bis zu 1.510 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner
Einführung im Jahr 1995 erstmals im Jahr 2008 auf Grund der Reform der
Pflegeversicherung gerade mal um 38 Euro angepasst und zum 1.1.2010 um
weitere 40 Euro erhöht!!
PFLEGE IN DEUTSCHLAND MACHT ARM!
Wird man pflegebedürftig, tritt für die entstehenden
Kosten nur zum Teil die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Die Differenz zu den
tatsächlichen Kosten muss der Pflegebedürftige aus dem eigenen Vermögen
aufbringen. Ist dieses aufgebraucht, können nahe Angehörige zum
Unterhalt herangezogen werden. Zuerst ist das der Ehepartner,
anschließend wird ggf. auf die Kinder durchgegriffen. Dem Ehepartner
wird dabei ein Freibetrag in Höhe des Regelsatzes der Sozialhilfe
zuzüglich angemessener Unterkunfts- und Heizkosten zugebilligt. Bei den
leiblichen Kindern (und bei Adoptivkindern) gibt es in der Regel einen
Freibetrag in Höhe von jeweils 1.400 Euro, bevor die Unterhaltspflicht
greift.
Doch nicht nur das laufende Einkommen wird für den Elternunterhalt herangezogen,
auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen wird berücksichtigt.
Es gibt zwar hohe Freibeträge, jedoch gerade beim Vorhandensein von Immobilieneigentum
werden diese schnell erreicht. Beispielhafte Berechnungen finden Sie in der
Anlage 3.
WIE SOZIAL IST DAS SOZIALAMT?
Reicht dies alles immer noch nicht aus, tritt das
Sozialamt für die verbleibende Lücke ein.
Ganz so großzügig ist das Sozialamt allerdings nicht. Es mehren sich die
Fälle, wo Familienangehörige zur Rückzahlung der Sozialleistungen
aufgefordert werden. Dies meist dann, wenn Immobilieneigentum vorhanden war,
was nach dem Tod des Pflegebedürftigen bzw. dessen Ehepartners vererbt wird.
Mit steigender Zahl von Pflegefällen werden sich auch diese
Regressforderungen
der Sozialämter deutlicher in das Bewusstsein der Bürger einprägen.
Wussten Sie, dass das Sozialamt die Möglichkeit hat,
sämtliche Schenkungen des Pflegebedürftigen innerhalb der letzten
zehn Jahre vor der Beantragung von Sozialleistungen zurückzufordern?
Dabei spielt es keine Rolle, wer der Beschenkte ist. Egal ob Kinder, Enkel,
Tierheim oder Kirche - Beträge ab 1.000 Euro müssen "erklärt" werden. Und
wenn man die alten Kontoauszüge nicht mehr besitzt: Keine Sorge, die
Sozialbehörden haben über die Finanzämter Zugriff darauf.
DARUM MÜSSEN SIE FÜR DEN PFLEGEFALL VORSORGEN!
Jeder Einzelne hat
hier entscheidenden Handlungsbedarf, sofern man sich nicht von vorn
herein als möglicher Hartz IV-Empfänger abschreibt. Wer nichts zu
verlieren hat, braucht sich auch keine Gedanken machen.
Wer ein Haus oder anderweitig Vermögen besitzt, dem bleibt gar nichts
anderes übrig, als für den möglichen Pflegefall vorzusorgen!
Der Hauptgrund ist: Die tatsächlich
anfallenden Kosten für die Pflege werden drastisch unterschätzt!
Eine aktuelle Umfrage ergab, dass drei Viertel aller Deutschen nicht wissen, welche
monatlichen Kosten eine Pflegestufe III
verursacht!
Zudem wissen viele nicht, wo die Zuständigkeit
der Pflegeversicherung beginnt und endet, d.h. wo die Abgrenzung
zur Krankenversicherung verläuft.
Jeder dritte Bundesbürger, der das 80. Lebensjahr erreicht, wird
pflegebedürftig!
Kurz gesagt, die meisten Menschen
haben das Problem einfach noch nicht erkannt.
SCHÜTZEN SIE IHR EIGENTUM!
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit
kommen also enorme Kosten auf den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen zu.
Man erhält erst dann eine finanzielle Unterstützung vom Staat (aus
Steuermitteln!), wenn
das gesamte eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und
die nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht selbst schließen
können!
Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen muss zuvor aufgebraucht werden,
es gibt lediglich einen Freibetrag von gerade einmal 2.600 Euro! Dies
incl. der Rückkaufswerte möglicherweise noch vorhandener Versicherungen!
Im Sinne der Gesetzgebung ist das logisch gedacht: Man muss sich damit abfinden, dass die „Pflege“ der letzte Lebensabschnitt
ist. Es gibt fast nie ein „zurück“ ins normale Leben. Ein
"Schonvermögen", wie z.B. für die Altersvorsorge, wird nicht mehr benötigt.
Einzige Ausnahme im Sinne dieser Logik ist dann in der Praxis die
Sterbegeldversicherung, die je nach Sozialamt in "angemessener Höhe"
zwischen 1.000 und 3.000 Euro
zusätzlich anerkannt wird.

DIE FOLGE?
Kurz gesagt: Das Haus oder die
Eigentumswohnung, die Altersvorsorge des
Partners und das Erbe der Kinder sind gefährdet, der Lebensstandard
der Angehörigen sinkt!
Sie haben nur drei Möglichkeiten,
Ihr Eigentum zu schützen:
-
1. Sie versichern das Risiko der Pflegebedürftigkeit über eine
Private Pflegeversicherung.
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2. Sie sichern sich ab, indem Sie anderweitig vorsorgen, beispielsweise durch Beteiligung an einer
Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim. Wenn Sie genug Geld haben, sind die entstehenden
Pflege-Kosten kein Problem für Sie.
-
3. Sie übertragen Ihr Vermögen rechtzeitig genug
(also wenigstens zehn Jahre vorher) an die Erben.
Entscheiden Sie selbst, ob dies für Sie in Frage kommt! Denn wer bitte, will
so viele Jahre im Voraus planen können? Und möglicherweise
werden dann die Angehörigen in Anspruch genommen, um zum Unterhalt des
Pflegebedürftigen beizutragen.
Die erstgenannte Möglichkeit wird dabei
wohl für viele am einfachsten und sichersten erscheinen.
Und so ist es auch!
WELCHE VERSICHERUNGSANGEBOTE GIBT ES?
Wir unterscheiden hier im Wesentlichen zwei Vertragsformen:
-
1.
Das Pflegetagegeld
Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe
kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt
-
2.
Die Pflegerente Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine
bestimmte Rentenzahlung
Für den Laien macht es zunächst keinen
Unterschied, ob man beispielsweise 30 Tage Anspruch auf je 40 Euro hat, oder
ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende
Unterschiede!
DIE PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG
Die Pflegetagegeldversicherung wird von
Krankenversicherungsunternehmen angeboten.
Bei dieser Art von Verträgen gibt es immer
eine Möglichkeit der Beitragsanpassung bei schlechtem
Versicherungsverlauf. Hierbei geht es aber nicht um den
einzelnen Vertrag, sondern um die Kosten, die das gesamte
Versichertenkollektiv verursacht hat.
Eine Pflegetagegeldversicherung ist meist zum
Zeitpunkt des Abschlusses im Beitrag günstiger als eine
Pflegerentenversicherung.
Man unterscheidet prinzipiell zwischen einer
reinen Pflegetagegeldversicherung und einer
Pflegekostenversicherung. Bei ersterer steht dem
Versicherten kalendertäglich ein fester Geldbetrag als
Versicherungsleistung zur Verfügung. Letztere trägt die
Pflegekosten im vertraglich vereinbarten Umfang. Die
Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden
angerechnet. Fallen niedrigere Pflegekosten an, fällt die
Versicherungsleistung niedriger aus. Besser kalkulieren kann
der Versicherte auf jeden Fall mit der
Pflegetagegeld-Versicherung.
Je nach Anbieter findet bei beiden Versicherungsvarianten eine mehr oder
minder intensive Gesundheitsprüfung statt.
Sollten hier Probleme bestehen, bieten wir Lösungen mit
verminderter oder
ganz ohne Gesundheitsprüfung an!
DIE PFLEGERENTENVERSICHERUNG
Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten.
Verträge nach Art der Lebensversicherung
garantieren vom Vertragsabschluss an eine feste
Versicherungsleistung ohne die der Krankenversicherung eigenen
Beitragsanpassungsklauseln. Lediglich die Überschüsse können
für die Zukunft nicht garantiert werden. Erwirtschaftete
Überschüsse stehen dem Versicherten aber selbstverständlich
zu.
Bei der Pflegerentenversicherung wird ein
Guthaben gebildet, welches auch bei einer Kündigung in Höhe
des dann vorhandenen Rückkaufswertes an den Versicherten
ausgezahlt wird. Der Versicherte hat bei dieser Vertragsform
eine höhere Sicherheit (in Form konstanter Beiträge) und
mehr Flexibilität, weil bei einer Kündigung ein Guthaben
vorhanden ist.
UNSERE VORZUGSANGEBOTE
Wir wissen, dass es eine schwere Entscheidung ist, eine Pflegeversicherung
abzuschließen.
Was passiert, wenn Sie glücklicherweise kein Pflegefall werden? Hat man
dann alles Geld "umsonst" gezahlt?
Sie werden sehen, dass wir auch dafür eine Lösung gefunden haben. Lesen Sie
im Anhang unseren Vorschlag der Pflegerenten-Option, die Ihnen alle
Freiheiten lässt!
Wir raten Ihnen in den meisten Fällen zu einer Pflegerentenversicherung.
Eine Pflegerentenversicherung reduziert Ihr Risiko und sichert Ihnen
gleichzeitig Ihre Entscheidungsfreiheit.
Sie können den Vertrag später kündigen und erhalten einen Rückkaufswert
ausgezahlt.
Da die Beiträge konstant bleiben, können Sie besser kalkulieren und gehen
auch in dieser Richtung kein Risiko ein.
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EINE SCHWERE ENTSCHEIDUNG – KFZ-KASKO ODER PFLEGE?
Pflegeversicherung JA oder NEIN? Wie macht man es richtig?
Ich kann Ihnen versichern, dass diese Frage nur sehr schwer zu beantworten ist.
Sollte man Geld ausgeben für ein Risiko, was möglicherweise gar nicht eintritt?
Nun, bei der Kaskoversicherung tut man es ja auch! Es gibt Millionen Menschen, die ihr Auto (Durchschnittswert 20.000 Euro) besser versichern als sich selbst!
Denken Sie mal drüber nach!
TREFFEN SIE IHRE ENTSCHEIDUNG!
Vor etwa einem Jahr hatte ich eine Kundin, die von sich aus auf mich zu kam und eine
Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Eine sehr weise Entscheidung – dachte ich, bis eine
Woche später der Widerruf kam. Ein Gespräch mit den Kindern hätte ergeben, dass der Abschluss
unüberlegt war. Die zwei Kinder könnten locker für die Mutter sorgen, weil sie glücklicherweise
über ein sehr gutes Einkommen verfügten. Beide hatten ein eigenes Haus und die Mutter wohnte
seit dem Tod ihres Mannes ebenfalls im schuldenfreien Einfamilienhaus.
Da halfen keine Argumente, es blieb beim Widerruf.
Sehe ich mir den Fall mit meinem heutigen Wissen an, ist mir klar,
was ich damals falsch gemacht habe.
Ich habe der Kundin (damals 65 Jahre alt) nicht klar gemacht, dass ihre Kinder in zehn oder 15
Jahren im Vorruhestands- oder Rentenalter sind. Sie selbst ist dann über 80 und mit
35%iger
statistischer Wahrscheinlichkeit vielleicht ein Pflegefall. Die Kinder werden im Alter selbst mit erheblichen
Einschränkungen rechnen müssen. Egal ob sie jetzt 3.000 oder 6.000 Euro im Monat verdienen,
die Altersrente wird deutlich niedriger ausfallen. Das Leben ist teuer und die Kinder haben dann
möglicherweise mit eigenen Problemen zu kämpfen.
Mit anderen Worten: Sollte die Mutter wirklich
pflegebedürftig werden, ist wahrscheinlich ihr Haus fort.
Abhilfe hätte eine Pflegeversicherung geschaffen, die aber Geld kostet.
Aber hat das eigene Haus nicht noch viel mehr Geld und Energie gekostet?
EINE STANDARDLÖSUNG?
Man muss natürlich jeden Fall individuell betrachten.
Manche Kunden möchten sicherlich ihre finanzielle Situation nicht komplett offen legen.
Dann sollten diese Ausführungen dazu dienen, sich doch selbst einige Gedanken um die Zukunft zu machen.
Wer nichts zu verlieren hat, braucht auch nicht vorsorgen. Wie schon an anderer Stelle
beschrieben wurde, ist die Pflegebedürftigkeit im Alter eine Einbahnstraße. Es gibt in den allermeisten
Fällen kein zurück ins „normale“ Leben.
Möglicherweise ist dem Pflegebedürftigen selbst „alles egal“. Gleichgültigkeit und Demenz führen
dazu, dass das Problem gar nicht mehr wahrgenommen wird. Die Angehörigen nehmen das umso gravierender wahr.
Leider ist es dann zu spät.
NICHT VORHANDEN!
Eine Standardlösung bzw. Ideallösung können wir Ihnen nicht anbieten!
Es gibt allerdings einen Anbieter, der eine quasi „aufgeschobene Pflegeversicherung“ anbietet.
Genauer gesagt ist das eine normale Rentenversicherung mit der
Option auf eine Pflegerentenversicherung.
Nimmt man diese Option nicht wahr, bleibt es eine Rentenversicherung mit den bekannten Eigenschaften einer garantierten lebenslangen Rente im Alter.
Entscheidet man sich für die Pflegeoption, kann man den Vertrag frühestens nach zwölf Jahren in eine lebenslang
garantierte Pflegerente umwandeln, und zwar
ohne jegliche Gesundheitsfragen!
Dies ist also das Angebot für alle Unentschlossenen.
Für das Alter muss man ohnehin vorsorgen – das hat sich wohl rumgesprochen. Wenn man gleichzeitig die
Option auf eine Pflegerente hat, ist dies die perfekte Lösung für alle!
Höchstaufnahmealter ist allerdings 70 Jahre, wobei dann der Pflegefall nicht vor dem 82. Lebensjahr eine Zahlung bedingt.
Das ist so zu verstehen, dass man durchaus mit 79 pflegebedürftig werden könnte! Die Pflegeoption kann (nach frühestens zwölf Jahren)
nämlich auch dann eingelöst werden, wenn man schon pflegebedürftig ist!
Ab Alter 82 würde dann die versicherte Pflegerente bezahlt, wenn der Vertrag mit 70 begonnen hat.
Man könnte dieses Angebot auch als Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen, aber mit zwölf Jahren Wartezeit, bezeichnen.
Alle Einzelheiten erfahren Sie in der
Anlage 9
PFLEGE IN DEUTSCHLAND MACHT ARM - WENN MAN NICHT VORSORGT!
Dies betrifft alle diejenigen, die „Eigentum“ bzw. „Vermögen“ besitzen.
Leider gibt es in Deutschland wahrscheinlich rund 10 oder 15 Millionen Menschen, die nahe
der Armutsgrenze leben (wenn man alleine 6,4 Mio. ALG II-Empfänger und eine gewisse Dunkelziffer
Arbeitslose und nicht ALG II-Berechtige sowie deren Familienangehörige berücksichtigt).
Wenn man schon „arm“ ist, braucht man also nicht reagieren?
JEIN! d.h. nein (schon aus finanziellen Gründen), es sei denn, man will seine Kinder nicht mit Unterhaltszahlungen belasten!
Entscheiden Sie selbst, ob und was Sie tun sollten.
Ich stehe Ihnen gern mit meinem Fachwissen zur Verfügung!
Informieren kostet nichts!
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, und füllen Sie das Anfrageformular auf der folgenden Seite aus.
Ich bearbeite Ihre Anfrage gern und natürlich mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit.
Ich bin sicher, dass viele Menschen doch schon einmal an das Pflegerisiko gedacht haben, es dann aber schnell wieder verdrängt haben.
JETZT HABEN SIE DIE CHANCE, AKTIV ZU WERDEN!
Nutzen Sie am einfachsten das
Anfrageformular.
Zögern Sie nicht! Es erfolgt
kein Vertreterbesuch, sofern Sie diesen nicht ausdrücklich anfordern! Sie erhalten ein ausführliches
schriftliches Angebot!
Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. 03771 - 300
400!
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Vielen Dank für Ihr Interesse! Bitte
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