PFLEGEFALL - SOZIALFALL - UNTERHALTSFALL?

DAS GANZE LEBEN IST EIN FILM -  SORGEN WIR DAFÜR, DASS ER GUT AUSGEHT!
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        Pflege in Deutschland macht arm!

  • Die Pflegeversicherung ist die einzige Sozialversicherung, die keine Basisabsicherung garantiert, sondern die nur Zuschüsse zahlt.
    In allen anderen SV-Sparten (Kranken-, Renten- und Arbeitslosen-Versicherung) erhält der Versicherte eine Grundabsicherung. Die Pflegeversicherung basiert grundsätzlich nur auf Zuschüssen und setzt stattdessen auf den Familienverbund.

  • In keinem anderen Bereich gibt es einen so tiefgreifenden Zugriff auf das Vermögen der Versicherten, deren Partner und sogar deren Kinder und Enkel! Das Sozialamt fordert im Pflegefall gezahlte Leistungen von unterhaltspflichtigen Angehörigen zurück. Auch das gibt es in keiner anderen Sozialversicherungssparte! 

Sie wissen es selbst: Der größte Teil des Lebens-Melodrams spielt im Herbst. Anders ausgedrückt: Die Zeit des Ruhestandes macht inzwischen den größten Teil des Lebens aus. Rechnen Sie selbst: Kindheit 12 bis 14 Jahre, Jugend und Ausbildung 10 bis 14 Jahre, Berufsleben 30 bis 40 Jahre, Ruhestand 35 bis 45 Jahre!
Und dieser letzte Lebensabschnitt hat es in sich: Sämtliches Vermögen, was man sich Zeit seines Lebens erarbeitet hat, kann im Falle eines Pflegefalles zur Disposition stehen.
HIER finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen! Überzeugen Sie sich selbst! Ausgerechnet in sozialschwachen Gegenden trifft der Satz "Kinder haften für ihre Eltern!" besonders oft zu. Es ist schon paradox: Weil die Sozialkassen leer sind, werden die auch nicht gerade "reichen" Angehörigen zur Kasse gebeten...

WER  WILL INS  PFLEGEHEIM?

Wenn man diese Frage stellt, wird sich wohl niemand zu Wort melden.
Und trotzdem sind die Pflegeheime voll. Der Unterschied liegt wie immer zwischen „wollen“ und „müssen“!
Das Ziel jedes Menschen ist es wohl, seinen Lebensabend zu Hause in gewohnter Umgebung zu verbringen.
Bei Pflegebedürftigen ist das nicht immer (und zukünftig immer seltener) der Fall.
Aus folgenden DREI GRÜNDEN bleibt in vielen Fällen nur das Pflegeheim als letzte Herberge:

  • Es gibt keine Angehörigen in der Nähe

  • Wenn es Angehörige im direkten Wohnumfeld gibt, sind diese zumeist überfordert

  • Das Pflegeheim garantiert eine umfassendere Betreuung als ein professioneller Pflegedienst vor Ort

Der Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, wird immer seltener erfüllt!

EIN  PFLEGEFALL  BETRIFFT  DIE  GANZE  FAMILIE!

Wissen Sie, was im Pflegefall auf Sie zukommt?
Nur die wenigsten Bundesbürger können darauf mit JA antworten, weil sie glücklicherweise noch keinen Pflegefall in der näheren Umgebung hatten.
Doch dieser komfortable Zustand wird sich in den nächsten Jahrzehnten drastisch verschlechtern! Die Lebenserwartung steigt dank des medizinischen Fortschritts und trotz der mitunter recht bewegungsarmen Lebensweise ständig an. Eine höhere Lebenserwartung bedeutet aber auch, dass sich die Zeiten der Pflegebedürftigkeit verlängern - und damit die entstehenden Kosten.
Über 2,4 Mio Menschen sind in Deutschland heute schon pflegebedürftig - Tendenz stark steigend!

DIE  GESETZLICHE  PFLEGEVERSICHERUNG

Es gibt immer noch Menschen, die da glauben, die seit 1995 existierende Pflegepflichtversicherung würde die Kosten im Pflegefall tragen.

DAS IST FALSCH!
Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungssparten (die im Versicherungsfall eine Basisabsicherung bieten) ist die Pflegeversicherung von vornherein so konzipiert, dass sie nur Zuzahlungen absichert. Dies ist historisch aus jenen Zeiten bedingt, wo die Pflege noch im Familienverbund abgesichert werden konnte.
Diese Zeiten sind vorbei und kommen nie wieder! Nur die wenigsten Pflegefälle können innerhalb der Familie geregelt werden.
Kein Wunder: Die Kinder sind oft auswärts auf Arbeit oder anderweitig nicht in der Lage die pflegebedürftigen Eltern zu versorgen.
Pflege ist ein Knochenjob! Und wenn der Pflegebedürftige schon 90 Jahre alt ist, sind dessen Kinder vielleicht auch schon 65 oder 70 Jahre alt und möglicherweise physisch und mental nicht in der Lage, die Pflege zu übernehmen. Dann bleibt nur der Weg zu einem Pflegedienst oder ins Pflegeheim. Und das kostet sehr viel mehr als die Pflegepflichtversicherung leisten kann.

PFLEGESTUFEN  -  UND  WER  LEGT  SIE  FEST?

Die Einstufung in eine Pflegestufe entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt. Je höher die Einstufung, desto höher auch die Leistung - aber auch die entstehenden Kosten! Und so ist es nicht verwunderlich, dass es um die Einstufungen in die "richtige" Pflegestufe mitunter zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Pflegebedürftigen (oder besser dessen Angehörigen) und der Krankenkasse kommt.
Für gesetzlich krankenversicherte Antragsteller ist für die Einstufung der medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) zuständig, für Privat versicherte das Privatunternehmen Medic Proof.
Gegen eine als falsch empfundene Einstufung kann man Widerspruch einlegen oder gar vor Gericht gehen.

Die Pflegestufen

  • Pflegestufe I - "erhebliche" Pflegebedürftigkeit

  • Pflegestufe II  - "schwere" Pflegebedürftigkeit

  • Pflegestufe III - "schwerste" Pflegebedürftigkeit

sagen schon vom Namen her einiges aus. In der Anlage 4 erläutern wir die Verfahren zur Einstufung in die Pflegestufe genauer.
In der Praxis gibt es aber erhebliche Unterschiede zwischen der "echten" und der "gefühlten" Pflegestufe. Wichtig zu wissen:
Schon die Pflegestufe I erfordert erheblichen Pflegeaufwand. Schon ein Pflegebedürftiger in Stufe II kann zumeist nicht mehr von Angehörigen gepflegt werden.


DRAMATISCHE  KOSTENSITUATION!

Wissen Sie, welche Kosten jeden Monat durch einen Pflegefall verursacht werden?

Professionelle Pflege zu Hause

Pflege-Stufe

Durchschnittskosten mtl.

Gesetzlicher Höchstsatz 2010

monatliche Lücke

Gesetzlicher Höchstsatz ab 2012

Stufe I

   810 Euro

   440 Euro*

   370 Euro

   450 Euro*

Stufe II

1.950 Euro

1.040 Euro*

   910 Euro

1.110 Euro*

Stufe III

3.360 Euro

1.510 Euro*

1.850 Euro

1.550 Euro*

 

Pflege im Pflegeheim (vollstationär)

Pflege-Stufe

Durchschnittskosten mtl.

Gesetzlicher Höchstsatz 2010

monatliche Lücke

Gesetzlicher Höchstsatz ab 2012

Stufe I

1.600 Euro

1.023 Euro

   577 Euro

1.023 Euro

Stufe II

2.150 Euro

1.279 Euro

   871 Euro

1.279 Euro

Stufe III

2.690 Euro

1.510 Euro*

1.180 Euro

1.550 Euro*

* Dies sind die auf Grund der Pflegereform geänderten Werte für 2010. Im Jahr 2012 gibt es weitere Angleichungen

Für die Laienpflege zu Hause durch Angehörige wird lediglich ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 225 Euro bei Pflegestufe I, 430 Euro bei Pflegestufe II bzw. 685 Euro bei Pflegestufe III gezahlt. (Stand 2010)

Wie in keiner anderen Sozialversicherungssparte wirkt sich in der Pflegeversicherung das Alterungsrisiko besonders dramatisch aus und sind die Kosten besonders hoch. Ein Pflegefall kann sich über viele Jahre (im Durchschnitt sind es sechs Jahre!) erstrecken!

Und jeder weiß es: Auf die staatlichen Sozialsysteme kann man sich schon lange nicht mehr verlassen! 

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Regel nur bis zu 1.510 Euro. Dieser Betrag wurde seit seiner Einführung im Jahr 1995 erstmals im Jahr 2008 auf Grund der Reform der Pflegeversicherung gerade mal um 38 Euro angepasst und zum 1.1.2010 um weitere 40 Euro erhöht!!

PFLEGE  IN  DEUTSCHLAND  MACHT  ARM!

Wird man pflegebedürftig, tritt für die entstehenden Kosten nur zum Teil die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten muss der Pflegebedürftige aus dem eigenen Vermögen aufbringen. Ist dieses aufgebraucht, können nahe Angehörige zum Unterhalt herangezogen werden. Zuerst ist das der Ehepartner, anschließend wird ggf. auf die Kinder durchgegriffen. Dem Ehepartner wird dabei ein Freibetrag in Höhe des Regelsatzes der Sozialhilfe zuzüglich angemessener Unterkunfts- und Heizkosten zugebilligt. Bei den leiblichen Kindern (und bei Adoptivkindern) gibt es in der Regel einen Freibetrag in Höhe von jeweils 1.400 Euro, bevor die Unterhaltspflicht greift.

Doch nicht nur das laufende Einkommen wird für den Elternunterhalt herangezogen, auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen wird berücksichtigt.
Es gibt zwar hohe Freibeträge, jedoch gerade beim Vorhandensein von Immobilieneigentum werden diese schnell erreicht. Beispielhafte Berechnungen finden Sie in der Anlage 3.

WIE  SOZIAL  IST  DAS  SOZIALAMT?

Reicht dies alles immer noch nicht aus, tritt das Sozialamt für die verbleibende Lücke ein.
Ganz so großzügig ist das Sozialamt allerdings nicht. Es mehren sich die Fälle, wo Familienangehörige zur Rückzahlung der Sozialleistungen aufgefordert werden. Dies meist dann, wenn Immobilieneigentum vorhanden war, was nach dem Tod des Pflegebedürftigen bzw. dessen Ehepartners vererbt wird. Mit steigender Zahl von Pflegefällen werden sich auch diese Regressforderungen der Sozialämter deutlicher in das Bewusstsein der Bürger einprägen. 

Wussten Sie, dass das Sozialamt die Möglichkeit hat, sämtliche Schenkungen des Pflegebedürftigen innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Beantragung von Sozialleistungen zurückzufordern?
Dabei spielt es keine Rolle, wer der Beschenkte ist. Egal ob Kinder, Enkel, Tierheim oder Kirche - Beträge ab 1.000 Euro müssen "erklärt" werden. Und wenn man die alten Kontoauszüge nicht mehr besitzt: Keine Sorge, die Sozialbehörden haben über die Finanzämter Zugriff darauf.

DARUM  MÜSSEN  SIE  FÜR  DEN  PFLEGEFALL  VORSORGEN!

Jeder Einzelne hat hier entscheidenden Handlungsbedarf, sofern man sich nicht von vorn herein als möglicher Hartz IV-Empfänger abschreibt. Wer nichts zu verlieren hat, braucht sich auch keine Gedanken machen.
Wer ein Haus oder anderweitig Vermögen besitzt, dem bleibt gar nichts anderes übrig, als für den möglichen Pflegefall vorzusorgen!
Der Hauptgrund ist: Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Pflege werden drastisch unterschätzt!
Eine aktuelle Umfrage ergab, dass drei Viertel aller Deutschen nicht wissen, welche monatlichen Kosten eine Pflegestufe III verursacht!
Zudem wissen viele nicht, wo die Zuständigkeit der Pflegeversicherung beginnt und endet, d.h. wo die Abgrenzung zur Krankenversicherung verläuft.
Jeder dritte Bundesbürger, der das 80. Lebensjahr erreicht, wird pflegebedürftig!
Kurz gesagt, die meisten Menschen haben das Problem einfach noch nicht erkannt.

SCHÜTZEN  SIE  IHR  EIGENTUM!

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kommen also enorme Kosten auf den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen zu. Man erhält erst dann eine finanzielle Unterstützung vom Staat (aus Steuermitteln!), wenn das gesamte eigene verwertbare Vermögen aufgebraucht ist und die nächsten Angehörigen die entstandene Lücke nicht selbst schließen können!
Das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen muss zuvor aufgebraucht werden, es gibt lediglich einen Freibetrag von gerade einmal 2.600 Euro! Dies incl. der Rückkaufswerte möglicherweise noch vorhandener Versicherungen!
Im Sinne der Gesetzgebung ist das logisch gedacht: Man muss sich damit abfinden, dass die „Pflege“ der letzte Lebensabschnitt ist. Es gibt fast nie ein „zurück“ ins normale Leben. Ein "Schonvermögen", wie z.B. für die Altersvorsorge, wird nicht mehr benötigt. Einzige Ausnahme im Sinne dieser Logik ist dann in der Praxis die Sterbegeldversicherung, die je nach Sozialamt in "angemessener Höhe" zwischen 1.000 und 3.000 Euro zusätzlich anerkannt wird.






DIE  FOLGE?

Kurz gesagt: Das Haus oder die Eigentumswohnung, die Altersvorsorge des Partners und das Erbe der Kinder sind gefährdet, der Lebensstandard der Angehörigen sinkt!

Sie haben nur drei Möglichkeiten, Ihr Eigentum zu schützen:

  • 1. Sie versichern das Risiko der Pflegebedürftigkeit über eine Private Pflegeversicherung.

  • 2. Sie sichern sich ab, indem Sie anderweitig vorsorgen, beispielsweise durch Beteiligung an einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim. Wenn Sie genug Geld haben, sind die entstehenden Pflege-Kosten kein Problem für Sie.

  • 3. Sie übertragen Ihr Vermögen rechtzeitig genug (also wenigstens zehn Jahre vorher) an die Erben. Entscheiden Sie selbst, ob dies für Sie in Frage kommt! Denn wer bitte, will so viele Jahre im Voraus planen können? Und möglicherweise werden dann die Angehörigen in Anspruch genommen, um zum Unterhalt des Pflegebedürftigen beizutragen.

Die erstgenannte Möglichkeit wird dabei wohl für viele am einfachsten und sichersten erscheinen.
Und so ist es auch!

WELCHE  VERSICHERUNGSANGEBOTE  GIBT  ES?

Wir unterscheiden hier im Wesentlichen zwei Vertragsformen:

  • 1. Das Pflegetagegeld
    Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe kalendertäglich einen festen Betrag ausgezahlt

  • 2. Die Pflegerente
    Sie erhalten je nach versicherter Pflegestufe monatlich eine bestimmte Rentenzahlung

Für den Laien macht es zunächst keinen Unterschied, ob man beispielsweise 30 Tage Anspruch auf je 40 Euro hat, oder ob man monatlich 1.200 Euro Rente erhält.
Und doch gibt es zwischen beiden Angeboten gravierende Unterschiede!

DIE  PFLEGETAGEGELDVERSICHERUNG

Die Pflegetagegeldversicherung wird von Krankenversicherungsunternehmen angeboten.
Bei dieser Art von Verträgen gibt es immer eine Möglichkeit der Beitragsanpassung bei schlechtem Versicherungsverlauf. Hierbei geht es aber nicht um den einzelnen Vertrag, sondern um die Kosten, die das gesamte Versichertenkollektiv verursacht hat.

Eine Pflegetagegeldversicherung ist meist zum Zeitpunkt des Abschlusses im Beitrag günstiger als eine Pflegerentenversicherung.

Man unterscheidet prinzipiell zwischen einer reinen Pflegetagegeldversicherung und einer Pflegekostenversicherung. Bei ersterer steht dem Versicherten kalendertäglich ein fester Geldbetrag als Versicherungsleistung zur Verfügung. Letztere trägt die Pflegekosten im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden angerechnet. Fallen niedrigere Pflegekosten an, fällt die Versicherungsleistung niedriger aus. Besser kalkulieren kann der Versicherte auf jeden Fall mit der Pflegetagegeld-Versicherung.
Je nach Anbieter findet bei beiden Versicherungsvarianten eine mehr oder minder intensive Gesundheitsprüfung statt.
Sollten hier Probleme bestehen, bieten wir Lösungen mit verminderter oder ganz ohne Gesundheitsprüfung an!

DIE  PFLEGERENTENVERSICHERUNG

Pflegerentenversicherungen werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten.

Verträge nach Art der Lebensversicherung garantieren vom Vertragsabschluss an eine feste Versicherungsleistung ohne die der Krankenversicherung eigenen Beitragsanpassungsklauseln. Lediglich die Überschüsse können für die Zukunft nicht garantiert werden. Erwirtschaftete Überschüsse stehen dem Versicherten aber selbstverständlich zu.

Bei der Pflegerentenversicherung wird ein Guthaben gebildet, welches auch bei einer Kündigung in Höhe des dann vorhandenen Rückkaufswertes an den Versicherten ausgezahlt wird. Der Versicherte hat bei dieser Vertragsform eine höhere Sicherheit (in Form konstanter Beiträge) und mehr Flexibilität, weil bei einer Kündigung ein Guthaben vorhanden ist.

UNSERE  VORZUGSANGEBOTE

Wir wissen, dass es eine schwere Entscheidung ist, eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Was passiert, wenn Sie glücklicherweise kein Pflegefall werden? Hat man dann alles Geld "umsonst" gezahlt?
Sie werden sehen, dass wir auch dafür eine Lösung gefunden haben. Lesen Sie im Anhang unseren Vorschlag der Pflegerenten-Option, die Ihnen alle Freiheiten lässt!

Wir raten Ihnen in den meisten Fällen zu einer Pflegerentenversicherung.

Eine Pflegerentenversicherung reduziert Ihr Risiko und sichert Ihnen gleichzeitig Ihre Entscheidungsfreiheit.
Sie können den Vertrag später kündigen und erhalten einen Rückkaufswert ausgezahlt.
Da die Beiträge konstant bleiben, können Sie besser kalkulieren und gehen auch in dieser Richtung kein Risiko ein.
Klicken Sie HIER, um weitere Informationen zu erhalten.

EINE SCHWERE ENTSCHEIDUNG – KFZ-KASKO  ODER  PFLEGE?

Pflegeversicherung JA oder NEIN? Wie macht man es richtig? Ich kann Ihnen versichern, dass diese Frage nur sehr schwer zu beantworten ist. Sollte man Geld ausgeben für ein Risiko, was möglicherweise gar nicht eintritt?

Nun, bei der Kaskoversicherung tut man es ja auch! Es gibt Millionen Menschen, die ihr Auto (Durchschnittswert 20.000 Euro) besser versichern als sich selbst! Denken Sie mal drüber nach!

TREFFEN SIE IHRE ENTSCHEIDUNG!

Vor etwa einem Jahr hatte ich eine Kundin, die von sich aus auf mich zu kam und eine Pflegeversicherung abgeschlossen hat. Eine sehr weise Entscheidung – dachte ich, bis eine Woche später der Widerruf kam. Ein Gespräch mit den Kindern hätte ergeben, dass der Abschluss unüberlegt war. Die zwei Kinder könnten locker für die Mutter sorgen, weil sie glücklicherweise über ein sehr gutes Einkommen verfügten. Beide hatten ein eigenes Haus und die Mutter wohnte seit dem Tod ihres Mannes ebenfalls im schuldenfreien Einfamilienhaus.

Da halfen keine Argumente, es blieb beim Widerruf.

Sehe ich mir den Fall mit meinem heutigen Wissen an, ist mir klar, was ich damals falsch gemacht habe.
Ich habe der Kundin (damals 65 Jahre alt) nicht klar gemacht, dass ihre Kinder in zehn oder 15 Jahren im Vorruhestands- oder Rentenalter sind. Sie selbst ist dann über 80 und mit 35%iger statistischer Wahrscheinlichkeit vielleicht ein Pflegefall. Die Kinder werden im Alter selbst mit erheblichen Einschränkungen rechnen müssen. Egal ob sie jetzt 3.000 oder 6.000 Euro im Monat verdienen, die Altersrente wird deutlich niedriger ausfallen. Das Leben ist teuer und die Kinder haben dann möglicherweise mit eigenen Problemen zu kämpfen.

Mit anderen Worten: Sollte die Mutter wirklich pflegebedürftig werden, ist wahrscheinlich ihr Haus fort.

Abhilfe hätte eine Pflegeversicherung geschaffen, die aber Geld kostet. Aber hat das eigene Haus nicht noch viel mehr Geld und Energie gekostet?

EINE STANDARDLÖSUNG?

Man muss natürlich jeden Fall individuell betrachten.
Manche Kunden möchten sicherlich ihre finanzielle Situation nicht komplett offen legen. Dann sollten diese Ausführungen dazu dienen, sich doch selbst einige Gedanken um die Zukunft zu machen.

Wer nichts zu verlieren hat, braucht auch nicht vorsorgen. Wie schon an anderer Stelle beschrieben wurde, ist die Pflegebedürftigkeit im Alter eine Einbahnstraße. Es gibt in den allermeisten Fällen kein zurück ins „normale“ Leben.

Möglicherweise ist dem Pflegebedürftigen selbst „alles egal“. Gleichgültigkeit und Demenz führen dazu, dass das Problem gar nicht mehr wahrgenommen wird. Die Angehörigen nehmen das umso gravierender wahr. Leider ist es dann zu spät.

NICHT VORHANDEN!

Eine Standardlösung bzw. Ideallösung können wir Ihnen nicht anbieten!
Es gibt allerdings einen Anbieter, der eine quasi „aufgeschobene Pflegeversicherung“ anbietet. Genauer gesagt ist das eine normale Rentenversicherung mit der Option auf eine Pflegerentenversicherung.

Nimmt man diese Option nicht wahr, bleibt es eine Rentenversicherung mit den bekannten Eigenschaften einer garantierten lebenslangen Rente im Alter.
Entscheidet man sich für die Pflegeoption, kann man den Vertrag frühestens nach zwölf Jahren in eine lebenslang garantierte Pflegerente umwandeln, und zwar ohne jegliche Gesundheitsfragen!

Dies ist also das Angebot für alle Unentschlossenen.

Für das Alter muss man ohnehin vorsorgen – das hat sich wohl rumgesprochen. Wenn man gleichzeitig die Option auf eine Pflegerente hat, ist dies die perfekte Lösung für alle!
Höchstaufnahmealter ist allerdings 70 Jahre, wobei dann der Pflegefall nicht vor dem 82. Lebensjahr eine Zahlung bedingt. Das ist so zu verstehen, dass man durchaus mit 79 pflegebedürftig werden könnte! Die Pflegeoption kann (nach frühestens zwölf Jahren) nämlich auch dann eingelöst werden, wenn man schon pflegebedürftig ist! Ab Alter 82 würde dann die versicherte Pflegerente bezahlt, wenn der Vertrag mit 70 begonnen hat.

Man könnte dieses Angebot auch als Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen, aber mit zwölf Jahren Wartezeit, bezeichnen. Alle Einzelheiten erfahren Sie in der Anlage 9

PFLEGE IN DEUTSCHLAND MACHT ARM - WENN MAN NICHT VORSORGT!

Dies betrifft alle diejenigen, die „Eigentum“ bzw. „Vermögen“ besitzen.
Leider gibt es in Deutschland wahrscheinlich rund 10 oder 15 Millionen Menschen, die nahe der Armutsgrenze leben (wenn man alleine 6,4 Mio. ALG II-Empfänger und eine gewisse Dunkelziffer Arbeitslose und nicht ALG II-Berechtige sowie deren Familienangehörige berücksichtigt).
Wenn man schon „arm“ ist, braucht man also nicht reagieren?
JEIN! d.h. nein (schon aus finanziellen Gründen), es sei denn, man will seine Kinder nicht mit Unterhaltszahlungen belasten!

Entscheiden Sie selbst, ob und was Sie tun sollten.
Ich stehe Ihnen gern mit meinem Fachwissen zur Verfügung!

Informieren kostet nichts!

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, und füllen Sie das Anfrageformular auf der folgenden Seite aus.
Ich bearbeite Ihre Anfrage gern und natürlich mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit.

Ich bin sicher, dass viele Menschen doch schon einmal an das Pflegerisiko gedacht haben, es dann aber schnell wieder verdrängt haben.

JETZT HABEN SIE DIE CHANCE, AKTIV ZU WERDEN!

Nutzen Sie am einfachsten das Anfrageformular.

Zögern Sie nicht! Es erfolgt kein Vertreterbesuch, sofern Sie diesen nicht ausdrücklich anfordern! Sie erhalten ein ausführliches schriftliches Angebot!

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an: Tel. 03771 - 300 400!
 

Vielen Dank für Ihr Interesse! Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Angebote! 

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