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PFLEGEFALL - SOZIALFALL - UNTERHALTSFALL ?
Am 23. April war die Welt noch in Ordnung.
Am 24. April hatte der 60-jährige Martin W. einen Schlaganfall, den er glücklicherweise überlebte, der ihn aber zum dauerhaften Pflegefall machte.
Seine Ehefrau Karla, 53 Jahre alt, tat alles, was man nur tun konnte, um ihren geliebten Ehemann zu pflegen und zu betreuen.
Dafür gab sie zunächst ihre Arbeitsstelle auf und pflegte ihn zu Hause. Anfangs gab es noch Hoffnung, dass sich nach einer gewissen Zeit die gewohnte Vitalität wieder herstellen ließe.
Martin W. war kräftig gebaut und seiner eher zierlichen Frau Karla fehlte schon die körperliche Kraft, den 90 kg-Mann zu bewegen, zur Toilette zu bringen und zurück und alles andere zu tun, was nötig war. Das kleine zweigeschossige Reihenhaus war zudem von vorn herein gar nicht geeignet, dieser Aufgabe einigermaßen zu entsprechen.
Hinzu kamen ganz andere Probleme, auch in Form der plötzlich auftretenden Finanzengpässe, die Karla W.´s Psyche extrem belasteten.
Martin W. hatte als Meister in einem Metallbaubetrieb ein gutes Einkommen. Zusammen mit dem der Ehefrau, die als Sachbearbeiterin verkürzt arbeitete, kamen jeden Monat rund 3.000 Euro netto in die Familienkasse. Die Kinder waren schon lange aus dem Haus und die W.´s hatten nichts auszustehen. Das Haus war abgezahlt und ein neuer Passat stand in der Garage.
Der PKW war allerdings auf vier Jahre finanziert, weil sie das bisher mit jedem Auto so gehandhabt hatten und weil ohnehin gerade das Sparguthaben der Familie ziemlich gering war. In den letzten beiden Jahren hatten sie gerade das kleine Häuschen auf Vordermann gebracht mit allem, was dazu gehört - Fotovoltaik, energiesparender Wärmedämmung und neuer Heizungsanlage etc.
Einen Kredit wollten sie dafür nicht aufnehmen, das Geld war ja da.
Heute sieht das Karla W. etwas anders.
Das Krankengeld ihres Mannes reichte gerade so zum Leben und für die KFZ-Raten.
[MEHR]
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DER
PFLEGE-BLOG
20.03.2013 - Neue Angebote
für Pflege-Bahr
Es geht auch anders! Ein neu auf den Markt gekommenes
gefördertes Pflege-Angebot hebt sich deutlich vom Markt ab:
Keine Gesundheitsfragen, dafür nur drei Jahre Wartezeit auf
den Gesamtvertrag (also auch auf den Mehrbedarf). Hinzu
kommt, dass auf den Gesamtvertrag die viel besseren
Leistungen des "Normal"-Angebotes gelten.
Fazit: Kein Bruch zwischen gefördertem und nichtgefördertem
Vertragsteil!
Empfehlenswert für alle, die sich für eine
Pflegegeld-Versicherung interessieren!
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14.01.2013 - Der
Pflege-Bahr und seine Tücken
Jetzt haben wir also den ersten Pflege-Bahr-Tarif im
Angebot. Dieser kommt von der Barmenia, die damit erste
Schlussfolgerungen zulässt.
Zunächst: Die volle Prämientabelle enthält mein
PRIVAT-Report "Vermögenssicherung im Alter". Und da gehen
die Probleme schon los. Lange habe ich überlegt, ob ich den
Privatreport in "Vermögenssicherung im Pflegefall"
umbenennen sollte - auch unter dem Gesichtspunkt des
Pflege-Bahr, der sich (wie Sie gleich lesen werden) auch
(oder vornehmlich?) an junge Kunden richtet. Ich habe mich
für die Beibehaltung des alten Titels entschieden. Dies u.a.
deshalb, weil viele Menschen erst im Alter zu etwas Vermögen
kommen und sich dieses nicht gern wegnehmen lassen!
Doch zurück zum Pflege-Bahr:
Dieser erste Tarif offenbart ein Detail, was bisher gar
nicht so bekannt gemacht wurde: Die Aussage "ohne
gesundheitliche Erschwernisse" bezieht sich offenbar nur auf
die gesetzliche Mindestabsicherung. Diese kann man an zwei
Zahlen festmachen, nämlich den 10 Euro Mindest-Eigenanteil
im Monat oder die 600 Euro mindestens geforderte Absicherung
im Pflegestufe III.
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